Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Inhalt und Abschluss des Reisevertrages
1. Der Reiseveranstalter bietet geführte Mountainbiketouren, E-Bike-Touren, Rennradtouren und Fahrtechnikkurse an.
2. Mit der schriftlichen Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Inhalt des Vertrages sind die Ausschreibung, der Prospekt oder jegliche andere drucktechnisch oder digital gestaltete Beschreibung der Reise.
3. Soweit der Kunde mit seiner Anmeldung weitere Teilnehmer anmeldet, haftet der Anmelder auch für die weiteren Teilnehmer, es sei denn, dass er eine solche Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung abgelehnt hat.
4. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zu Stande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine schriftliche Bestätigung per Mail. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.
5. Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist die Annahme erklärt, kommt der Vertrag auf Grundlage dieses neuen Angebots zu Stande.
6. Für den Vertrag gelten ausschließlich die AGB des Reiseveranstalters; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
2. Bezahlung
1. Bei einem Betrag von unter 200 Euro und bei Aushändigung des Sicherungsscheines, ist der Betrag sofort fällig. Bei höheren Beträgen wird eine Anzahlung in Höhe von 15% des Gesamtpreises sofort fällig. Die Restzahlung wird 4 Wochen vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist. Zur Sicherung der Kundengelder ist eine Insolvenzversicherung bei der R+V Versicherung abgeschlossen.
2. Bei einer kurzfristigen Buchung innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn, ist der Reisepreis sofort in voller Höhe fällig.
3. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 75 Euro nicht, so darf der volle Reisepreis gemäß § 651k BGB auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. Touren mit Übernachtung müssen im Voraus bezahlt werden. Ohne rechtzeitige Zahlung des vollen Reisepreises besteht für den Reisenden kein Anspruch mehr auf Erbringung der Reiseleistung, jedoch die Verpflichtung zur Zahlung der Stornogebühren.
4. Die Reise- / Eventunterlagen werden nach vollständigem Zahlungseingang unverzüglich ausgehändigt.
3. Leistung
Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung auf der Homepage, im Prospekt oder nach den Beschreibungen nach 1. Nr. 2 dieser AGB sowie Angaben in der Reisebestätigung.
4. Leistungsänderungen
Die Reisebeschreibung stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf im Detail zu garantieren. Änderungen einzelner Reiseleistungen, wie z. B. Fahrtroute oder Zwischenübernachtungen, sowie Änderungen des Reiseablaufs aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen, die sich nach Vertragsabschluss in Abweichung des vertraglich vereinbarten Inhalts des Reisevertrages ergeben, sind gestattet, soweit diese nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Dementsprechend behalten wir uns Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss aus wichtigem Grund vor. Insbesondere sind das Programm- oder Tourenanpassungen durch den Tourguide vor Ort aufgrund äußerer Umstände (z. B. Wetter- und Naturgewalten) oder Gruppenleistungsfähigkeit. Die Veranstaltungen werden bei jedem Wetter durchgeführt, Ausnahme sind Gewitter. Abgebrochene Touren oder Programme aufgrund von Gewitterneigung oder schlechtem Wetter berechtigen nicht zur Erstattung des Reisepreises oder Teilen davon. Für diesen Fall behalten wir uns vor, Alternativ-Programme (z. B. alternative sportliche Betätigungen, kulturelle Programme etc.) anzubieten.
5. Preisänderungen
Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise, insbesondere im Fall der Erhöhung der Beförderungs- und Treibstoffkosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, wie folgt zu ändern:
1. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Veranstalter verteuert hat.
2. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reiseveranstalter den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr 8 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen.
6. Haftung
1. Mit der Buchung entbindet der Kunde die Firma beitune, ihre Repräsentanten, Vertreter und Hilfspersonen von Haftungsansprüchen für Schäden aus der oben gebuchten Veranstaltung, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Bei Schäden, welche nicht Personenschäden sind, nicht grob fahrlässig herbeigeführt und alleine vom Reiseveranstalter oder seinen Hilfspersonen verursacht worden sind, haftet der Reiseveranstalter nur bis zur Höhe des dreifachen Reisepreises.
2. Der Kunde beteiligt sich an den Mountainbike-Touren, sportlichen Betätigungen aller Art und ähnlichen, mit besonderen Gefahren verbundenen Unternehmungen auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Bei beitune Radsportveranstaltungen (egal ob MTB, Rennrad, E-Bike oder Trekkingrad) ist der Kunde selbst für seine Fahrweise und für die Anmeldung in einer, seinem Fahrkönnen entsprechenden Gruppe sowie für seine körperliche Eignung verantwortlich. Jedem Kunden ist bekannt, dass das Radfahren, auch bei sachgerechter Ausübung mit Gefahren verbunden ist. Es sollte durch einen Arzt überprüft werden, ob der Gesundheitszustand den Anforderungen einer solchen Sportreise gewachsen ist.
3. Der Kunde verpflichtet sich, die bekannt gegebenen Verhaltensregeln zu beachten und den Anweisungen des Veranstalters und dessen Tourguides und Fahrtechniktrainern Folge zu leisten. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Beschädigungen oder Verlust privater oder gemieteter Fahrräder oder sonstiger Ausrüstung. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die verursacht werden durch Dritte oder andere Touren-Teilnehmer bzw. durch Nichtbeachtung einer Weisung des Gruppenleiters oder Missachtung der Straßenverkehrsordnung.
4.Werden einzelne Reiseleistungen wie Hotel/Unterkunft von beitune vermittelt, gelten die jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners. Der Abschluss einer Gepäck-, Reiserücktrittskosten-, Haftpflicht-, Unfall- so wie Auslandskrankenversicherung wird dringend empfohlen.
7. Gewährleistung
1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, indem er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand nach sich zieht.
2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Reiseveranstalter kündigen. Das gleiche gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird. Sofern ein besonderes Interesse des Kunden die sofortige Kündigung des Vertrages rechtfertigt, wird nur der Teil des Reisepreises geschuldet, der für den Kunden von Interesse war.
8. Rücktritt durch den Teilnehmer
1. Der Teilnehmer kann jederzeit von der Reise/ Event zurücktreten. Der Rücktritt wird wirksam, wenn die Erklärung schriftlich bei uns eingegangen ist.
2. Aufgrund des Rücktritts (Stornierung) oder Nichtantretens der Reise/ Event kann nach § 651i Abs. 2 S. 2 BGB eine pauschalierte Kostenentschädigung verlangt werden. In der Regel entstehen folgende Gebühren:
- Bis 61 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises
- Ab 60 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20 % des Reisepreises
- Ab 29 bis 22 Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises
- Ab 21 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
- Ab 14 bis 7 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
- Ab 6 bis 1 Tag vor Reisebeginn: 90 % des Reisepreises
- Am Tag der Abreise oder bei Nichterscheinen: 100 % des Reisepreises
3. besondere Stornopauschale: Reisen mit Flug- oder Bahnbeförderung, Sonderangebote/Specials, individuell ausgearbeitete Pauschalreisen sowie Gruppenreisen können besonderen Stornierungsbedingungen unterliegen, auf die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. Reiseausschreibung/Angebot und der Reisebestätigung nach Art. 250 §§ 3, 6 EGBGB ausdrücklich hingewiesen wird.
4. Der Teilnehmer ist berechtigt, nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
5. Teilnahmevoraussetzungen: Teilnehmen kann jeder, der die konditionellen und gesundheitlichen, entsprechend der Reisebeschreibung geforderten Voraussetzungen mitbringt und den Reisepreis nachweislich entrichtet hat. Der Reiseleiter oder Beauftragte des Veranstalters ist berechtigt zu Beginn oder während der Reise einen Teilnehmer, der erkennbar eines dieser Merkmale nicht erfüllt, von der Reise auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Rückerstattungsanspruch des gezahlten Reisepreises!
9. Mitwirkungspflicht der Teilnehmer
1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
2. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, sind seine Ansprüche auf Minderung und Schadensersatz ausgeschlossen.
10. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
1. Der Reiseveranstalter beitune kann bei Nicht Erreichen der Teilnehmerzahl durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden zurücktreten, wenn in der Reisebeschreibung für die entsprechende Reise auf eine Teilnehmerzahl hingewiesen wird. Der Kunde erhält den einbezahlten Reisepreis zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche stehen dem nicht zu.
Die späteste Rücktrittsfrist für beitune vom Reisevertrag wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl zurückzutreten, beträgt für von beitune veranstaltete Reisen:
a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,
b) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens sechs Tagen,
c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.
2. Stört der Kunde die Durchführung der Reise trotz Abmahnung des Reiseveranstalters oder verhält er sich in einem solchen Maße vertragswidrig, das die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist, kann der Reiseveranstalter ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Hierzu zählt insbesondere, wenn der Kunde Sicherheitsvorschriften nicht beachtet oder sich und andere gefährdet. In diesem Falle behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungsteile erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
3. Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die im Falle höherer Gewalt für notwendigen Maßnahmen, insbesondere die für die Rückbeförderung entstehenden Mehrkosten, tragen beide Parteien je zur Hälfte.
11. Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung
1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
2. Ansprüche des Kunden nach §§ 651 c, 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein.
12. Umbuchungen/ Ersatzteilnehmer
1. Werden auf Wunsch des Teilnehmers nach Vertragsschluss Umbuchungen vorgenommen, werden neben dem etwaigen geänderten Preis zusätzlich die tatsächlich angefallenen Bearbeitungskosten, mindestens EUR 25,00 berechnet. Bei kurzfristiger Umbuchung innerhalb von 4 Wochen vor Reisebeginn beträgt die Umbuchungsgebühr mindestens EUR 79,00 zzgl. Hotelstornogebühren. Jede Art von Änderung eines Gutscheins entspricht einer Umbuchung und wird mit oben genannter Bearbeitungsgebühr von mindestens EUR 25,00 berechnet.
2. Der Teilnehmer kann nach Maßgabe von § 651b BGB bis zum Reiseantritt verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Recht und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Es besteht dann eine gesamtschuldnerische Haftung. Dem Wechsel der Person kann widersprochen werden, wenn der Dritte den besonderen Reise-/ Eventerfordernissen nicht genügt bzw. gesetzliche oder behördliche Anforderungen entgegenstehen.
13. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
1. Der Reiseveranstalter wird den Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten des Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von gegebenenfalls notwendigen Visa vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt unterrichten.
2. Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Lasten des Kunden/Reisenden. Dies gilt nicht, wenn der Reiseveranstalter nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
3. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Kunde ihn mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter eigene Pflichten verletzt hat.
14. Fernabsatzverträge § 312b/ Widerrufsrecht
1. Die Vorschriften über Fernabsatzverträge, insbesondere das Widerrufsrecht, finden bei Onlinebuchung einer Reise keine Anwendung. Pauschalreisen sind Dienstleistungen die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau definierten Zeitraums erbracht werden. Nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB besteht bei Pauschalreiseverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB.
Das Widerrufsrecht gilt jedoch für Bestellungen im beitune Online-Shop (Trikots, etc.).
2. Der Teilnehmer kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen vom Veranstalter gegen den Teilnehmer ist dessen Wohnsitz maßgebend. Nicht so wenn die Klage sich gegen Vollkaufleute oder Personen richtet, die nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben. In diesen Fällen ist der Sitz des Veranstalters relevant.
15. Allgemeines / Nutzung unverschlüsselte E-Mail
1. Alle Angaben in den Katalogen und Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das Gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
3. Die Sicherheit der Übermittlungen von E-Mails kann nicht garantiert werden. Via E-Mail übermittelte Informationen können abgefangen oder geändert werden, verloren gehen oder zerstört werden, verspätet oder unvollständig ankommen, oder Viren enthalten. Der Reiseveranstalter übernimmt daher keine Gewähr für Irrtürmer oder Auslassungen jeder Art im Inhalt sowie sonstigen Risiken, die auf die Übermittlung via E-Mail zurückzuführen sind. Sofern Sie uns Ihre E-Mail überlassen, bzw. selbst unverschlüsselte E-Mails zu senden, gehen wir von einer eigenverantwortlichen Wahl aus die oben genannten Risiken einzugehen.
16. Veranstalter
beitune
Inhaber: Andrea Köngeter
Brunnenstr. 8, 79235 Vogtsburg
Tel.: +49 (0)7662 94 90 997
E-Mail: info@beitune.de
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