Liebe(r) Teilnehmer(in),
die aktuellen Corona-Verordnungen der Bundesländer berücksichtigen die Hospitalisierungsinzidenz sowie die Auslastung der Intensivbetten. Je nach Höhe dieser Zahlen verändert sich die Nachweispflicht, die uns im Rahmen unserer Veranstaltungen im Sport, in der Gastronomie und in der Hotellerie betrifft.
Je nach Bundesland unterscheiden sich Vorgaben und Inzidenzen. Du findest die Regelungen auf der jeweiligen Seite der Landesregierungen.
Wir informieren unsere Gäste spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn über die aktuell geltenden Nachweispflicht für die betreffenden beitune Touren & Kurse.
Erhalten bleibt weiterhin die Maskenpflicht (FFP2 in Innenräumen). Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann, gilt weiterhin die Maskenpflicht. Wir empfinden die Sicherheitsmaßnahmen als richtig und notwendig, um eine Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Die Sicherheit und Gesundheit unserer Teilnehmer sowie der beitune Guides stehen für uns an erster Stelle.
Für die Durchführung der beitune Kurse ist ein Test- und Hygienekonzept zwingend erforderlich. Dieses beinhaltet folgende Punkte:
Eigenverantwortliches Einhalten der AHA-Regeln:
- Abstand halten
- Hygiene praktizieren
- Medizinische Maske tragen, wenn kein Abstand möglich
- Corona-App nutzen
Test- und Hygienekonzept
- beitune Hygienekonzept (liegt vor)
- Check-In vor Ort (bitte installiert die Corona-Warn-App im Voraus)
- Wir stellen am Wochenende einen QR-Code zum Check-In zur Verfügung. Dies ermöglicht die digitale Zurückverfolgung von Infektionsketten im Nachhinein
Weiterhin sind folgende Punkte zu beachten:
- Gemäß der derzeitigen Verordnung gilt das grundsätzliche Abstandsgebot als Basis für die Eindämmung des Virus. Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m ist innerhalb der Gruppe nicht mehr zwingend erforderlich, wird jedoch weiterhin empfohlen.
- Kontakte außerhalb der Gruppe sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu gewährleisten. Dies betrifft beispielsweise unsere Pausenzeiten.
- Personen, die einer Absonderungspflicht unterliegen, die akute Symptome einer Corona-Infektion zeigen oder die trotz entsprechendem Erfordernis weder einen negativen Testnachweis, eine Impfdokumentation noch einen Genesenen-Nachweis vorlegen, können leider nicht an unseren Kursen teilnehmen.
Hinweis für Teilnehmer, die eine Reise ins Ausland für die Saison 2022 gebucht haben:
- Reisen innerhalb der EU sind seit dem 01.02.2022 wieder unkomplizierter. Reisende, die im Besitz eines gültigen digitalen COVID-Zertifikats der EU sind, unterliegen keinen weiteren Reisebeschränkungen (Stand 01.02.2022). Dazu zählen folgende Nachweise:
- Impfzertifikat: Seit der letzten Dosis der ersten Impfserie oder seit der Boosterimpfung müssen mind. 14 Tage und dürfen max. 270 Tage vergangen sein.
- Negatives PCR-Testergebnis (nicht älter als 72 Stunden) oder negativer Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden).
- Genesungszertifikat, welches bescheinigt, dass seit dem ersten positiven Testergebnis nicht mehr als 180 Tage vergangen sind.
- Bei Reisen, die zum Veranstaltungszeitpunkt von Reisebeschränkungen seitens des Auswärtigen Amts betroffen sind und die von uns als Veranstalter abgesagt werden müssen, erstatten wir Deinen Reisepreis oder buchen Dich kostenfrei auf eine andere beitune Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt um. Wir setzen uns in diesem Fall rechtzeitig mit den betroffenen Teilnehmern in Verbindung.
- Da sich die Einreisebestimmungen der einzelnen Reiseländer häufig ändern, informieren wir die Teilnehmer jeweils ca. 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn über die genauen Modalitäten für die Einreise und im jeweiligen Land vor Ort. Aktuell geltende Einreisebestimmungen der Länder findest Du Dich auch auf der Seite des Auswärtigen Amtes: https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit
Alle Teilnehmern unserer Kurse und Touren empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung.
- Bitte prüfe bis zum Veranstaltungsbeginn auch Deinen Versicherungsschutz (Reiserücktritt-, Auslandskrankenversicherung etc.) Hier kannst Du passenden Reiseversicherungen direkt abschließen.
- Hinweis: Bitte informiere Dich bei Deiner Reiserücktrittsversicherung über mögliche Leistungen im Falle einer corona-bedingten Absage (wie Nichtteilnahme aufgrund von Quarantäne oder Erkrankung). Einige Versicherungen bieten bspw. einen Corona-Zusatzschutz an, der für die Reise dazugebucht werden kann.
Trotz der aktuellen Situation blicken wir optimistisch in die Zukunft und freuen uns schon darauf, bald wieder mit Dir biken zu können.
Mit sportlichen Grüßen
Dein beitune Team